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Ratgeber

BFSG: Wen die Barrierefreiheit im Web betrifft

Seit Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Nicht jede Website ist betroffen – die Unterscheidung ist aber wichtiger, als sie klingt.

Worum es geht

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG, setzt eine europäische Richtlinie um und gilt seit dem 28. Juni 2025. Es verpflichtet Anbieter bestimmter Produkte und Dienstleistungen dazu, diese barrierefrei anzubieten – im Web heißt das: bedienbar auch mit Tastatur, Vorleseprogramm oder bei eingeschränktem Sehvermögen.

Für öffentliche Stellen gilt das nicht erst seit 2025: Sie unterliegen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), die schon länger in Kraft ist.

Wer betroffen ist – und wer nicht

Das BFSG zielt auf Dienstleistungen für Verbraucher. Im Web betrifft das vor allem den elektronischen Geschäftsverkehr: Onlineshops, Buchungsstrecken, Bankdienstleistungen, Personenbeförderung.

Eine reine Unternehmenswebsite ohne Verkauf oder Buchung fällt in der Regel nicht darunter. Sobald Sie online verkaufen oder Termine verbindlich buchen lassen, sieht es anders aus.

Für Kleinstunternehmen gibt es bei Dienstleistungen eine Ausnahme: weniger als zehn Beschäftigte und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz. Wer darunter liegt, ist bei Dienstleistungen nicht verpflichtet – für Produkte gilt die Ausnahme nicht.

Was der Maßstab ist

Der technische Maßstab ist die Norm EN 301 549, die auf die WCAG verweist – in der Praxis Stufe AA. Die wichtigsten Punkte daraus sind weniger exotisch, als der Name vermuten lässt.

  • Ausreichender Kontrast zwischen Text und Hintergrund, mindestens 4,5:1 bei normaler Schriftgröße.
  • Alles, was mit der Maus geht, geht auch mit der Tastatur – und man sieht, wo der Fokus gerade steht.
  • Bilder haben eine Beschreibung, sofern sie Information tragen.
  • Überschriften sind echte Überschriften, nicht nur fett gesetzter Text.
  • Formularfelder haben eine Beschriftung, die auch ein Vorleseprogramm findet.
  • Die Seite funktioniert, wenn man sie auf 200 Prozent vergrößert.

Warum es sich auch ohne Pflicht lohnt

Die Maßnahmen oben helfen nicht nur Menschen mit Einschränkung. Ausreichender Kontrast hilft jedem, der bei Sonne aufs Telefon schaut. Saubere Überschriften helfen Suchmaschinen. Tastaturbedienbarkeit deckt Fehler auf, die sonst niemandem auffallen.

Wer neu baut, sollte es deshalb von vornherein richtig machen. Nachrüsten ist regelmäßig teurer als gleich bauen.

Hinweis

Dieser Text gibt den Stand allgemein wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob und wie das BFSG für Ihren Betrieb gilt, hängt vom Einzelfall ab – im Zweifel klärt das eine Anwältin oder ein Anwalt, nicht eine Webagentur.

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